Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2048/17, 1 S 2049/17, 1 S 2071/17, 1 S 2124/17, 1 S 2125/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18238
VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2048/17, 1 S 2049/17, 1 S 2071/17, 1 S 2124/17, 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2018 - 1 S 2048/17, 1 S 2049/17, 1 S 2071/17, 1 S 2124/17, 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18238)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 1 S 2048/17, 1 S 2049/17, 1 S 2071/17, 1 S 2124/17, 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18238)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18238) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Linksunten.indymedia: Durchsuchung rechtmäßig, Beschlagnahme nicht

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Linksunten.indymedia - Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt und Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2125/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18758
VGH Baden-Württemberg, 19.06.2018 - 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18758)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19.06.2018 - 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18758)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 1 S 2125/17 (https://dejure.org/2018,18758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,18758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Linksunten.indymedia: Durchsuchungsanordnungen bestätigt, Beschlagnahmeanordnungen aufgehoben

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.04.2019 - 1 S 982/18

    Durchsicht eines Datenträgers; Fund in einem gegen andere Personen gerichteten

    Herr L. erhob im Anschluss Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2017 - 4 K 7028/17 - (Az. des Senats 1 S 2125/17).

    Mit Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2125/17 - hat der Senat auf die Beschwerde des Herrn L. die Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 21.08.2017 - 4 K 7028/17 - aufgehoben und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist im vorliegenden Fall unerheblich, dass die Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2017 - 4 K 7028/17 - rechtswidrig war (vgl. insoweit Senat, Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O.).

    Denn die allein maßgebliche Durchsuchungsanordnung hat das Verwaltungsgericht, wie der Senat bereits entschieden hat (Beschluss vom 19.06.2018, a.a.O.), rechtsfehlerfrei erlassen.

    Im vereinsrechtlichen Verbotsverfahren ist, wie der Senat bereits entschieden hat, beim Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG ungeschriebene Voraussetzung, dass hinreichende Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verbotstatbestandes nach dem Vereinsgesetz (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG) bestehen (Senat, Beschl. v. 19.06.2018, a.a.O.; Beschl. v. 13.04.2016 - 1 S 56/16 - mit Verweis auf OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.2011 - 1 S 11/11 - juris).

    Das entspricht qualitativ dem Anfangsverdacht nach strafprozessualen Maßstäben, wie ihn das Bundesverfassungsgericht für auf § 102 StPO gestützte Durchsuchungsanordnungen voraussetzt (Senat, Beschl. v. 19.06.2018, a.a.O.).

    Liegt - wie hier - bereits eine Verbotsfeststellung vor und soll eine Durchsuchungsanordnung weiterhin auf § 4 Abs. 4 Satz 2 VereinsG gestützt werden und dem Zwecke dienen, weitere Beweismittel zu finden, gelten diese Grundsätze fort (Senat, Beschl. v. 19.06.2018, a.a.O.).

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 19.06.2018 (a.a.O.) entschieden, dass das Bundesministerium des Innern in seiner Verbotsfeststellung vom 14.08.2017 schlüssig und nachvollziehbar dargelegt hat, dass mit "linksunten.indymedia" eine Vereinigung im Sinne des VereinsG vorliegt, die die Verbotstatbestände aus § 3 Abs. 1 Satz 1 Var. 1 und 2 VereinsG erfüllt.

    Für das Vorliegen von "hinreichenden Anhaltspunkten" im Sinne dieser Vorschrift bedarf es, wie gezeigt, Anhaltspunkte, die den Grad eines Anfangsverdachts nach strafprozessualen Maßstäben erreichen, nicht hingegen einen im strafprozessrechtlichen Sinne "hinreichenden" oder gar "dringenden" (Tat-)Verdacht (vgl. § 112 Abs. 1, § 170 Abs. 1 StPO und Senat, Beschl. v. 19.06.2018, a.a.O.).

    Sie dient der Auffindung von Beweismitteln in dem Verbotsverfahren betreffend die Vereinigung "linksunten.indymedia", die, wie der Senat bereits entscheiden hat (vgl. erneut Beschl. v. 19.06.2018, a.a.O.), im (Anfangs-)Verdacht steht, dass sie sowohl nach Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderläuft als auch sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2020 - 1 S 2679/19

    Anordnung der Durchsuchung von Räumen in einem vereinsrechtlichen

    Diese vier Personen legten gegen die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts ebenfalls jeweils Beschwerde ein (entsprechend der zuvor genannten Reihenfolge Verfahren 1 S 2049/17, 1 S 2125/17, 1 S 2048/17 und 1 S 2124/17).

    Mit weiteren Beschlüssen ebenfalls vom 19.06.2018 hat der Senat auch die anderen Beschlagnahmeanordnungen in den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2017 in den vier andere mutmaßliche Mitglieder des Vereins "linksunten.indymedia" betreffenden Parallelverfahren 4 K 7027/17, 4 K 7028/17, 4 K 7023/17 und 4 K 7024/17 aufgehoben und die Beschwerden gegen die Durchsuchungsanordnungen betreffend die Wohnräume dieser Personen jeweils zurückgewiesen (Senat, Beschlüsse vom 19.06.2018 in den Verfahren 1 S 2049/17, 1 S 2125/17, 1 S 2048/17 und 1 S 2124/17).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2021 - 1 S 3255/21

    Anfechtung bzw. Widerruf einer prozessualen Erledigungserklärung

    Herr L. erhob im Anschluss Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2017 - 4 K 7028/17 - (Az. des Senats 1 S 2125/17).

    Mit Beschluss vom 19.06.2018 - 1 S 2125/17 - hob der Senat auf die Beschwerde des Herrn L. die Beschlagnahmeanordnung im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 21.08.2017 - 4 K 7028/17 - auf und wies die Beschwerde im Übrigen zurück.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht